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US-FATCA verpflichtet Finanzinstitute außerhalb der USA (Foreign Financial Institutions, kurz „FFIs") ihre Kunden und Konten hinsichtlich einer potentiellen Steuerpflicht in den USA zu untersuchen und jährlich Meldung an die US-amerikanischen Steuerbehörde (IRS) zu erstatten. Ziel ist die Erfassung von Vermögenswerten US-steuerpflichtiger Personen und Gesellschaften auf Konten im (US-)Ausland. Der Foreign Account Tax Compliance Act, kurz „FATCA", ist in 2010 als Teil des US-Gesetzes HIRE Act in Kraft getreten.
Rechtliche Grundlage für die Umsetzung von FATCA bilden zwischenstaatliche Vereinbarungen (Intergovernmental Agreements, kurz "IGA"), die in zwei Varianten ("IGA I", "IGA II") existieren. Ein wesentlicher Unterschied liegt in dem Meldeweg: In der Variante IGA I melden die betroffenen Finanzinstitute an eine nationale Behörde. Diese leitet die Meldedaten dann an das IRS weiter. Im Falle von IGA II erfolgt die Meldung direkt an die US-Steuerbehörde IRS.
In Deutschland erfolgt die Meldung auf Basis des IGA I. Die nationale Behörde für den Entgegennahme der FATCA-Meldedaten ist das Bundeszentralamt für Steuern ("BZSt").
Mit unserer Tax Compliance Lösung iBS Foreign Account Identification& Reporting (iBS-FAIR) ermöglichen wir Ihnen, die Anforderungen von FATCA, CRS & Co effizient und zukunftssicher umzusetzen.