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Asset Encumbrance bezeichnet bilanzielle und außerbilanzielle Vermögenswerte, welche durch vertragliche Vereinbarungen als belegt gelten. Im Falle einer Insolvenz stehen diesomit nicht allen Gläubigern zur Befriedigung ausstehender Forderungen zur Verfügung stehen.
Für Finanzinstitute besteht eine Meldepflicht für Asset Encumbrance nach §100 Capital Requirements Regulation (CRR). Basis für die einheitliche Bewertung hat die European Banking Authority (EBA) mit dem im Oktober 2013 publizierten ITS on asset encumbrance reporting geschaffen. Im Juli 2014 wurde von der EBA eine überarbeitete Fassung des ITS veröffentlicht. Stichtag für die erste Meldung ist der 31.12.2014.