Das BMF hat mit seinem Schreiben „Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen; Anwendungsfragen im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Meldestandard sowie dem FATCA-Abkommen“ vom 15. Juni 2022 eine ausführliche Änderung des FATCA/CRS-Anwendungsschreibens vom 1. Februar 2017 veröffentlicht, das Fragestellungen zur Anwendung des CRS (Common Reporting Standard) und FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) regelt.
Die Änderungen gelten mit Wirkung zum 1. Januar 2023 und ersetzen die zuletzt veröffentlichte Ergänzung im BMF-Schreiben vom 21. September 2018. Die sich aus diesem Schreiben ergebenden Regelungen sind spätestens im Rahmen der Meldungen im Jahr 2024 für den Meldezeitraum 2023 zu berücksichtigen.
Neben der Klärung zahlreicher Zweifelsfragen rund um die praktische Anwendung von FATCA und CRS, können die nachfolgend erläuterten Änderungen von Bedeutung sein.
Verpflichtung zur Meldung einer fehlenden Selbstauskunft
Einige der Anpassungen zielen auf die Änderungen des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) in Folge des Steueroasen-Abwehrgesetzes Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze vom 25. Juni 2021 ab.
Hierzu gehört insbesondere die Verpflichtung für Finanzinstitute zur Meldung von Kontoinhabern, zu denen innerhalb von 90 Tagen nach der Kontoeröffnung keine Selbstauskunft beschafft oder deren Plausibilität bestätigt werden kann. Das BZSt hat in diesem Kontext die postalische Übergangslösung der Meldung einer fehlenden Selbstauskunft seit April 2022 durch eine elektronische Meldung über das BZStOnline-Portal (BOP) abgelöst. Weitere Informationen dazu finden sich im BZSt CRS Newsletter 02/2022.
Änderungen bei nicht meldenden Finanzinstituten und ausgenommenen Finanzkonten
Ferner wurden einige Empfehlungen des bei der OECD angesiedelten Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes in Bezug auf nicht meldende Finanzinstitute und ausgenommenen Finanzkonten im FATCA/CRS-Anwendungsschreiben aufgegriffen. Ein etwaiger Umstellungsaufwand kommt dabei auf die Finanzinstitute insbesondere durch die zukünftig nicht länger vom CRS ausgenommenen Produktarten wie beispielsweise zertifizierte Riester-Verträge zu.
Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen zum Thema FATCA/CRS? Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.
Gerne besprechen wir dabei auch Umsetzungen von gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. eine Unterstützung für die oben genannte Meldung fehlender Selbstauskünfte in unserer Standardsoftware iBS-FAIR.