Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte der Darlehensnehmer bei der vorzeitigen Rückzahlung von Immobilienkrediten bekräftigt (Az.: XI ZR 320/20). Im vorliegenden Fall muss die Bank die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) an den Kunden zurückerstatten. Hintergrund sind unzureichende Informationen zur Berechnung der VFE im Darlehensvertrag. Zwar hatte das betroffene Institut in Ihren Verträgen Angaben zur Berechnung gemacht, diese aber nicht prägnant und genau genug dargestellt. Dadurch war nach Ansicht des Gerichtes die Berechnung für den Kunden unverständlich. Damit bestätigt der BGH ein Urteil des OLG Frankfurt aus dem vergangenen Jahr (Az. 17 U 810/19). Das generelle Recht der Institute zur Veranschlagung einer VFE wird damit allerdings nicht Frage gestellt.
Informationsplicht zur VFE-Berechnung als Dauerthema vor Gericht
Die korrekte Darlegung der VFE-Berechnung ist immer wieder Streitfall vor Gericht. Bereits mehrfach wurden Finanzinstitute auf Grund von Fehlern in den Verträgen zur Erstattung der VFE verurteilt (z.B. Az. 2 O 872/19 des LG Rostock oder Az. 318 O 164/20 des LG Hamburg). Bemängelt wurde hier beispielsweise die unvollständige Angabe der verwendeten hypothetischen Wiederanlagerenditen sowie unklare Formulierungen in Bezug auf die Berücksichtigung von Kündigungsrechten oder den Zeitraum, für den ein Schaden berechnet werden könne (maximal 10,5 Jahre gemäß §489 BGB).
Das neue Urteil des BGH könnte auch Auswirkungen auf andere Kreditinstitute haben. Vor diesem Hintergrund sollten Institute die Ausführungen zu Vorfälligkeitsentschädigung in ihren Vertragsvorlagen regelmäßig auf Basis der Rechtsprechung überprüfen und bei Bedarf nachschärfen. Betroffen sind dabei insbesondere Verträge ab dem 22. März 2016.
VFE-Informationen mit Beispielen für Verbraucher verständlich machen
Zum besseren Verständnis der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung können Beispiele beitragen, die idealerweise auf Basis der konkreten Darlehenskonditionen entstanden sind. Mit iBS Additional Compensation Function (iBS-ACF) lässt sich dieses im Rahmen der Angebotsprozesses automatisierten.
iBS-ACF ist bei zahlreichen Instituten für die VFE-Berechnung im Einsatz. Die Software integriert sich nahtlos in die SAP Geschäftsvorfälle Rückzahlung und Rücktritt und ermöglicht so eine durchgängige, weitgehend automatisierbare Bearbeitung ohne Medienbrüche. Die korrekte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend der aktuell in Deutschland gültigen Rechtsprechung wurde erst jüngst von der Frankfurt School of Finance zertifiziert.
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