Mit der Konsultation vom 20.12.2019 stellte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Referentenentwurf zu einer neuen Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (kurz FinStabDEV) vor. Dieser ist einer der Entwurfsnovellen zum Finanzstabilitätsgesetz (FinStabG) neben der Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung.

Damit ermächtigt das BMF die Deutsche Bundesbank dazu, zusätzliche Daten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz nach §6 Absatz 2 FinStabG zu erheben. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Daten zu Wohnimmobilienfinanzierungen.

FinStabDEV soll Risiken im Wohnimmobilienmarkt aufdecken

Mit der Erhebung der Daten soll eine fortlaufenden Analyse des Wohnimmobilienmarktes ermöglicht werden, um mögliche Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren.

Hierdurch soll Störungen der Funktionsfähigkeit des inländischen Finanzsystems und einer Gefährdung der Finanzstabilität im Inland entgegenwirkt werden. Diese drohen insbesondere dann, wenn Wohnimmobilienpreise und die Neuvergabe von Darlehen zum Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien stark ansteigen und sich bei der Darlehensvergabe die in §48u Absatz 2 KWG genannten Quotienten erheblich verändern.

Auf Basis der neu erhobenen Daten kann Deutsche Bundesbank früh entsprechende Maßnahmen und Verfahren für den Wohnimmobilienmarkt erarbeiten und bei Bedarf ergreifen.

Wen betrifft die FinStabDEV?

Meldepflichtig nach §1 der Verordnung sind zukünftig alle finanziellen Kapitalgesellschaften im Sinne des Anhangs A Kapitel 2 Nummer 2.32 bis 2.67 der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 die Wohnimmobilienkredite zum Erwerb oder Bau einer Wohnimmobilie herausgeben.

Darunter zählen hauptsächlich die Kreditinstitute in Deutschland bzw. Zweigniederlassungen im Ausland, Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Datenerhebung nach FinStabDEV

Empfänger der Meldung ist gemäß Verordnung die Deutsche Bundesbank. Wesentliche formelle Details, insbesondere in welcher Form, in welchem Format und in welchem Turnus (monatlich, quartalsweise oder jährlich) gemeldet werden soll, stehen aktuell noch aus. Diese wird die Deutsche Bundesbank mit Veröffentlichung der Richtlinien und Rundschreiben bekannt geben.

Abgesehen davon liefert die Verordnung eine Liste der Attribute zu Wohnimmobilienfinanzierungen, die gemeldet werden sollen.

Laut Verordnung können die Attribute grob in folgende Bereiche eingeteilt werden:

  • Daten zur Immobilie
  • Informationen zur Wohnimmobilienfinanzierung
  • Informationen zum Darlehensnehmer
  • Informationen zum Darlehensgeber

Die Formulierungen in der Verordnung sind für die Deutsche Bundesbank interpretationsfähig und können sich von der Entwurfsphase bis zur Finalisierung ändern.

Ein erster Entwurf des Meldeschemas teilt die Attribute in Hinblick auf die Absicht in folgende Abschnitte ein:

  • Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien
  • Darlehensvergabe zum Erwerb bei Weitervermietung (Buy-to-Let)
  • Überprüfung der Bagatellgrenzen und des Freibetrags
  • Risikosituation innerhalb des Meldepflichtigen
  • Einmalige Rückerhebung der Stromgrößen beginnend von 2018

Finalisierung und erste Meldeeinreichung

Auf der Informationsveranstaltung am 29.01.2020 hat die Deutsche Bundesbank ihren Fahrplan zur Finalisierung skizziert sowie den geplanten ersten Meldezeitpunkt bekannt gegeben.

2020 4 finstabdev timeline

Wesentliche Meilensteine sind

  • Q1/Q2 2020: Finalisierung der FinStabDEV und Erlass der Verordnung durch das BMF
  • Q2/2020: Veröffentlichung einer Anordnung durch die Deutsche Bundesbank
  • Q3/Q4 2020: Veröffentlichung der Richtlinien und Rundschreiben
  • Q2/2021: Erste FinStabDEV-Meldungdurch die Institute

Inwieweit dieser Zeitplan vor dem Hintergrund von COVID-19 von BMF und Bundesbank eingehalten werden kann, muss sich zeigen.

FinStabDEV-Projekte jetzt starten

Mit der Ermächtigung durch das BMF obliegt der Deutsche Bundesbank nach AnaCredit eine weitere große statistische Meldung von den Instituten einzufordern. Um die Anforderungen termingerecht erfüllen zu können, sollten meldepflichtige Institute sich frühzeitig mit den hohen und zum Teil neuen Vorgaben, insbesondere bzgl. Datenhaltung beschäftigten.

Kreditinstitute, die sich auf den Wohnimmobilienmarkt spezialisiert haben (z.B. Bausparkassen), sollten dabei insbesondere die zu erwartenden hohen Datenvolumina bei der Datenerhebung im Blick verhalten. Hier sind Lösungsansätze für eine performante Verarbeitung notwendig.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung der FinStabDEV

Die Meldewesenexperten der iBS beobachten für Sie kontinuierlich die Entwicklung des Referentenentwurfs bis zur endgültigen Finalisierung. Auf dieser Basis konzipieren wir passgenaue Lösungsansätze für unsere Kunden und unterstützen sie und unsere Partner bei der Analyse und Umsetzung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung von FinStabDEV. In der ersten Stufe gehört hierzu insbesondere die Identifikation der Felder in SAP- und ähnlichen Meldedatenhaushalten, im weiteren dann die Erweiterung unserer Software zur Bereitstellung der Daten für Meldetools oder auch für die direkte Übermittlung an die Deutsche Bundesbank.

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen.

 

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