Die Deutsche Bundesbank hat mit dem Rundschreiben 80/2016 die Zeitplanung für die AnaCredit-Testphasen bekannt gegeben. Für Tests der Institute stellt die Bundesbank Plausibilierungen bereit.

Grundlage für das Rundschreiben 80/2016 ist das AnaCredit-Projekt der EZB (VERORDNUNG (EU) 2016/867). Diese wurde durch die statistische Anordnung der Bundesbank (Mitteilung Nr. 8001/2016) vom 14. Juli 2016 in eine Meldepflicht für deutsche Kreditinstitute umgesetzt. 

AnaCredit Countdown: nur noch 12 Monate bis zum Start

Artikel 6 der statistischen Verordnung 8001/2016 sieht folgende Erstmeldetermine vor:

  • 01.02.2018: "Vertragspartner-Stammdaten" mit Meldestichtag 31.01.2018
  • 01.04.2018: "Kredit-Stammdaten und dynamische Kreditdaten" mit Meldestichtag 31.03.2018 

Im Rahmen von Produktiv-Pilotphasen werden diese Daten vorerst nur Bundesbank-intern genutzt. Die EZB erhält die AnaCredit-Meldungen jeweils erst mit Start der Produktivphase, d.h Stammdaten ab 01.04.2018, Kreditdaten ab dem 01.10.2018.

AnaCredit-Testbetrieb: Erster Meldetermin am 1. Oktober

2017-01 anacredit-testzeitplan

Um eine reibungslose Meldung sicherzustellen, sieht die Bundesbank vor den Produktiv-Pilotphasen zusätzliche jeweils eine Testphase vor. Diese wurde nun mit dem Rundschreiben 80/2016 festgelegt. Sie besteht aus zwei, sich an die Meldestufen zu AnaCredit orientieren Teilen. Die Termine für die Erstmeldungen im Rahmen der Testphase sind

  • 01.10.2017 für Stammdaten
  • 01.12.2017 für Kreditdaten

Alle meldepflichtigen Institute sind verpflichtet, an der Testphase teilzunehmen. Hierfür ist im Vorfeld die Registrierung über das ExtraNet notwendig, welche ab Juli 2017 möglich sein soll.

Plausibilisierung der AnaCredit-Meldung: vorläufige Regeln verfügbar

Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung der AnaCredit-Meldung plant die Aufsicht sie gegen Daten der monatlichen Bilanzstatistik, dem Auslandsstatus, der vierteljährigen Kreditnehmerstatistik sowie der MFI-Zinsstatistik zu plausibilisieren. Einen Entwurf der Plausibilisierungsregeln hat die Bundesbank auf ihren Informationsseite zu AnaCredit zum als Excel-Datei zum Download bereitgestellt.

Implementierung von AnaCredit: die Zeit läuft 

Durch die verpflichtende Teilnahme an den Teststufen müssen Institute zum 1. Oktober 2017 in der Lage sein, Daten per ExtraNet an die Bundebank zu senden. Fachlich valide Daten, die den Daten aus der Produktion entsprechen, sind ab Dezember 2017 (Stammdaten) bzw. März 2018 (Kreditdaten) an die Aufsicht zu liefern. Notwendige Datenqualitätschecks sollten somit zeitnah erfolgen.

Der Aufwand für die Validierung gegen andere Meldungen sollte dabei nicht unterschätzt werden. Dieses gilt vor allem dann, wenn die Verarbeitungen auf getrennten Systemen erfolgt. Hierfür sollten entsprechende Ressourcen eingeplant wurden.

Um Instituten frühzeitig Test zu ermöglichen, hat die iBS AnaCredit in ihren Meldewesen-Produkten bereits prototypisch umgesetzt und an die Kunden ausgeliefert. Geänderte oder zusätzliche Anforderungen der Aufsicht werden in den kommenden Releases bereitgestellt.

Autor: Henrik Neunhoeffer, Meldewesen-Spezialist, iBS AG

 

Diese Webseite nutzt Cookies, um Funktionalitäten zu ermöglichen und zur Analyse, um dadurch die Nutzererfahrung zu verbessern (Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie diese Cookies zulassen möchten.