Anfang 2014 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Pläne zur standardisierten Erfassung hochgranularer Kreditdaten auf Einzelvertragsebene (loan-by-loan) vorgestellt. Im Rahmen des Projektes Analytical Credit Dataset, kurz "AnaCredit", soll hierzu bis 2017 ein einheitliches Kreditregister im Euroraum aufgebaut werden. Per Beschluss EZB/2014/6 wurden die nationalen Zentralbanken mit entsprechenden Vorbereitungen betraut.
Seitdem haben die EZB sowie die Deutsche Bundesbank die wesentlichen Details zur Umsetzung bekannt gegeben.
Einführung in Phasen
AnaCredit wird in drei Stufen eingeführt. Dabei wird der Kreis der meldepflichtigen Institute sowie der Meldeinhalte sukzessive erweitert. Erstanwendung ist nach aktuellem Stand der Januar 2018.
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
Implementierung (Referenzperiode) |
01.01.2018 (31.01.2018) |
01.07.2019 (31.03.2019) |
01.09.2020 (30.06.2020) |
Meldepflichtige Einzelinstitute |
Kreditinstitute |
Einlageninstitute nach EU/1071/2013 |
evtl. weitere kreditgebende Institutionen |
Meldepflichtige Gruppen | ./. | Muttgergesellschaften von Bankengruppen unter EZB-Aufsicht | Muttgergesellschaften von Bankengruppen ohne EZB-Aufsicht |
Kreditnehmer | Juristische Personen | Natürliche Personen | |
Kredite |
nur
|
zusätzlich
|
zusätzlich
|
Mehrstufige Meldung
Im Prinzip kann Euro-Kreditregister nach AnaCredit als Datenbank mit zweiteiliger Datenhaltung betrachtet werden, welche kaskadierend befüllt wird.
- Die meldepflichtigen Kreditinstitute sammeln die notwendigen Informationen zu unter AnaCredit fallende Kredite auf Einzelvertragsebene. Diese sind aufgeteilt in Stammdaten (Meldung: initial und bei Änderungen) und Betragsdaten (regelmäßiger Meldeturnus monatlich bzw. quartalsweise).
- Die nationalen Aufsichtsbehörden, in Deutschland die Bundesbank, führen als Meldungsempfänger die Daten der Institute in einem nationalen Kreditregister zusammen.
- Die Europäische Zentralbank nimmt die Daten von den nationalen Aufsichtsbehörden - ebenfalls auf Einzelvertragsebene - entgegen und übernimmt sie in ihr zentrales Euro-Kreditregister.
Niedrige Meldeschwelle, umfassender Umfang
Nach den aktuell veröffentlichten Anforderungen sind Darlehen ab einer Meldeschwelle von € 25.000 pro Kreditnehmer meldepflichtig, bei Leistungsstörungen ("Non-Perfoming Loans") sogar ab € 100. Je Einzelkredit sind 175 Attribute (Datenfelder) verteilt auf 12 Gruppen (Tabellen) zu übermitteln. Dazu gehören klassische Stamm- und Vertragsdaten, aber auch weitergehende Informationen wie bspw. Umsatz bzw. Einkommen des Kreditnehmers oder Kennzahlen zum Kreditrisiko aus Institutssicht.
Inhalt | Granularität | Meldefrequenz | |
Counterparty reference data | Kunden-Stammdaten | je Kreditnehmer | initial, bei Änderung |
Instrument | Stammdaten des Instrument | Einzelgeschäft | initial, bei Änderung |
Financial | Finanzinformationen des Instrument |
Einzelgeschäft |
Institut: monatlich Gruppe: vierteljährig |
Counterparty-instrument | Zusätzliche Vertragspartnerdaten | Einzelgeschäft | initial, bei Änderung |
Joint liabilities | Vefügbare Verpflichtung | Einzelgeschäft |
Institut: monatlich Gruppe: vierteljährig |
Linked contract | Dazugehörige Kontrakte |
Neuverträge Bestände |
initial, bei Änderung |
Accounting | Rechnungswesen | Einzelgeschäft | Vierteljährig |
Collaterals & guarantees received | Erhaltene Sicherheiten | je Sicherheit | initial, bei Änderung |
Instrument - collaterals & guarantees received | Stammdaten erhaltene Sicherheiten | je Sicherheit | initial, bei Änderung |
Counterparty credit risk data | Risikodaten des Vertragspartners | Kreditnehmer | initial, bei Änderung |
Credit risk | Bewertungsdaten | Einzelgeschäft | Vierteljährig |
Group of connected clients | Stammdaten Gruppe verbundener Kunden | Gruppe verbundener Kunden | initial, bei Änderung |