Der länderübergreifende automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) ist offiziell beschlossen. Zum Start in 2016 sind über 50 Länder als sogenannte "Early Adopter" dabei, darunter alle EU-Staaten. Finanzinstitute müssen die neuen AIA-Anforderungen innerhalb von 14 Monaten umsetzen.
Regierungsvertreter von 51 Staaten haben im Rahmen des Treffens des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes am 29. Oktober 2014 in Berlin eine multilaterale Vereinbarung über den automatisierten Austausch von steuerrelevanten Kontoinformationen unterzeichnet. Die Unterzeichnung des AIA-Abkommens war in den vergangenen Monaten vorbereitet und im Vorfeld angekündigt worden. Basis für den automatischen Informationsaustausch bildet der von der OECD entwickelte und im Juli 2014 offiziell finalisierte "Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information - Common Reporting Standard". Der Datenaustausch umfasst Informationen zu Kontoinhaber und wirtschaftlich Berechtigten, Erträge aus Zins- und Dividenden-Zahlungen, Einnahmen aus bestimmten Versicherungen, Guthaben auf Konten sowie Erlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen. Er soll zwischen den Unterzeichnerländern in 2017 starten. Weitere 14 Länder, darunter die Schweiz, wollen 2018 folgen.
Common Reporting Standard: knapper Umsetzungshorizont von 14 Monaten
Gemäß des in Berlin verabschiedeten Fahrplans müssen Finanzinstitute in den "Early Adopter"-Staaten zum Stichtag 31.12.2015 ihre Bestandskonten erfassen und ab dem 1. Januar 2016 bei Neukunden die steuerliche Ansässigkeit feststellen. Der erste automatische Informationsaustausch soll dann im September 2017 erfolgen. Die Politik gibt den Finanzinstituten somit gerade einmal 14 Monate Zeit ihre Prozesse und Systeme an die neuen Anforderungen anzupassen bzw. zu erweitern. Der Bankenverband begrüßt in einer ersten Stellungnahme die Einführung eines einheitlichen AIA-Standards, bezeichnet den vorgegebenen Zeitplan jedoch als "mehr als ehrgeizig". Selbst bei gemeinsamer Anstrengung aller Beteiligten bräuchte es eventuell Übergangsregelungen.
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