Ab 2017 werden alle EU-Staaten automatisiert Daten zu Finanzkonten von Steuerausländern untereinander austauschen. Vorbild sind US-FATCA sowie der Common Reporting Standard (CRS) der OECD.

"EU-FATCA" wird 2017 Realität

Die EU Finanzminister haben bei ihrem Treffen in Luxemburg am 14. Oktober 2014 wie erwartet die Erweiterung der EU-Amtshilfe-Richtlinie beschlossen. In dieser verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten einen umfassenden automatisierten Austausch von Informationen über steuerrelevante Finanzkonten zu implementieren. Inhaltlich lehnt sich die Richtlinie stark an den im Juli finalisierten Common Reporting Standard (CRS) der OECD an. Die Umsetzung der Richtlinie soll in allen EU-Staaten - mit Ausnahme Österreichs - bis 2017 erfolgen. Die Alpenrepublik will 2018 folgen – zeitgleich mit der Schweiz, die sich als Nicht-EU-Land ebenfalls angeschlossen hat.

Angleichung an Common Reporting Standard

Mit der Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie wird auf europäischer Ebene ein umfassender automatischer Informationsaustausch nach dem Vorbild von US-FATCA realisiert. In ähnlicher Absicht hatte die EU im März 2014 bereits eine Ausweitung der EU-Zinsrichtlinie beschlossen. Um eine zu hohe Komplexität durch konkurrierende Vorschriften zu vermeiden, hat Luxembourg seine Zustimmung an die Bedingung geknüpft, dass die EU-Zinsrichtlinie im Zuge der Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie entfalle. Ferner müsse sichergestellt werden, dass der Meldeumfang im Rahmen der erweiterten EU-Amtshilfe-Richtlinie dem des Common Reporting Standards (CRS) der OECD entspricht.

Der Common Reporting Standard ist das Ergebnis einer Initiative der Europäischen Union gemeinsam mit den G20-Staaten. Vor dem Hintergrund von US-FATCA beauftragten sie 2013 die OECD mit der Erarbeitung eines globalen Standards für den Automatischen Informationsaustausch (kurz "AIA" oder  "AEOI - Automatic Exchange of Information"). Der CRS, welcher in Anlehnung an den US Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) auch als 'Global Account Tax Compliance ACT (GATCA)' bezeichnet wird, liegt seit Juli 2014 in der finalen Fassung vor. Der Standard wird weltweit von über 40 Nationen unterstützt und soll ebenfalls 2017 in Kraft treten. Eine entsprechende multilaterale Übereinkunft soll anlässlich der Jahrestagung des „Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes“ am 29. Oktober 2014 in Berlin unterzeichnet werden.

Hoher Aufwand und ambitionierter Zeitplan für Finanzinstitute

Für Finanzinstitute bedeuten die neuen Regelungen, dass sie ihre gerade erst eingeführten Prozesse und IT-Lösungen für US-FATCA bis 2017 um die Anforderungen der EU-Richtlinien und des OECD-Standards erweitern müssen. Wie aufwändig sich dieses gestaltet, hängt neben der finalen Detail-Ausgestaltung der Umsetzungsvorschriften insbesondere von der Flexibilität der aktuell implementierten FATCA-Lösung ab. So ergibt sich für Institute eine mehr oder weniger komplexe Herausforderung, die vor dem Hintergrund des relativ kurzen Zeithorizontes in jedem Fall frühzeitig angegangen werden sollte.

iBS Lösung ermöglicht zentrale Abbildung der unterschiedlichen AIA-Regularien

Für die Identifikation und Meldung von potentiell im Ausland steuerpflichtiger Konten und Verträge bietet die iBS mit der Standardsoftware Foreign Account Identification & Reporting (iBS-FAIR) eine flexible, praxiserprobte Lösung. Die Software ist von Haus aus darauf ausgelegt durch entsprechenden Business Content verschiedensten AIA-Regime abzubilden. Im Rahmen von US-FATCA ist iBS-FAIR bereits bei verschiedenen Instituten unterschiedlicher Größe und Ausrichtung erfolgreich im Einsatz.

Gerne informieren wir Sie, wie Sie die unterschiedlichen AIA-Anforderungen mit iBS-FAIR zentral und kostengünstig abbilden und eine eventuell bereits bestehende FATCA-Lösungen migrieren können. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!

Autor: Christian Beck, Solution Manager Tax Compliance

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