Im Kampf gegen Steuerhinterziehung durch Auslandskonten haben die OECD und die Europäische Union kurz hintereinander einen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen beschlossen. Geplanter Start ist in beiden Fällen der 01.01.2017.

Reformierte Zins- und Amtshilferichtlinien bringen "EU-FATCA"

Die EU-Staaten haben sich am 20. März 2014 in Brüssel auf einen länderübergreifenden, EU-weiten Austausch von Steuerdaten verständigt. Vorbild ist das US-Steuergesetz FATCA. Dieses verpflichtet Finanzinstitute weltweit ihre Kunden und Konten auf eine potentielle Steuerpflicht in den USA hin zu überprüfen und Informationen hierüber jährlich über nationale Stellen an die US-Steuerbehörde zu übermitteln.

Die seit mehreren Monaten angestrebte Ausweitung der EU Zinsrichtlinie scheiterte bisher an den EU-Mitgliedern Luxemburg und Österreich. Diese hatten am Bankgeheimnis für EU-Ausländer festgehalten und stattdessen eine anonyme Quellensteuer erhoben. Um Wettbewerbsnachteile für Finanzinstitute in der EU zu vermeiden sollen auch Nachbarstaaten wie die Schweiz in den automatischen Informationsaustausch mit einbezogen werden. Entsprechende Verhandlungen laufen bereits. Nach aktuellen Planungen soll die reformierte Richtlinie zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

AEOI-Reporting der OECD startet zeitgleich zum 01.01.2017

Einen Tag vor der Einigung der EU-Staaten verständigten sich die Finanzminister der G5 Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens auf einen Zeitplan zur Umsetzung des von der OECD im Februar 2014 vorgestellten "Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information - Common Reporting Standard". Dieser geht auf die von den G5 Staaten im April 2013 gestartete Initiative für den zwischenstaatlichen Datenaustausch in Steuersachen  zurück. Mittlerweile haben sich dieser 44 Staaten und Gebiete angeschlossen. Neben zahlreichen europäischen Ländern sind insbesondere auch Staaten aus Südamerika, Afrika und Asien vertreten. Per gemeinsamer Erklärung am 19. März 2014 haben diese jetzt den 1. Januar 2017 als Starttermin für die Gruppe der "Early Adopter" verkündet. Bereits zum 01.01.2016 hat die Indentifikation bei Neukonten zu erfolgen. Bestandskonten sind stufenweise ab 2017 mit einzubeziehen. 

Autor: Christian Beck, Solution Manager Tax Compliance

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