Ende Oktober hat die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) den finalen technischen Durchführungsstandard (ITS) für das Reporting von Asset Encumbrance an die EU Kommission übergeben.

Mit dem Final draft implementing technical standards on asset encumbrance reporting under Article 100 of the Capital Requirements Regulation (CRR) schafft die EBA eine einheitliche Grundlage für die Bewertung von bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenswerten und Sicherheiten, welche durch vertragliche Vereinbarungen als belegt gelten und somit im Falle einer Insolvenz nicht allen Gläubigern zur Befriedigung ausstehender Forderungen zur Verfügung stehen.

Meldepflichtig zur Asset Encumbrance sind prinzipiell alle Kreditinstitute und Institutsgruppen, die auch den aufsichtsrechtlichen Anforderungen des COREP unterliegen. Ausgenommen sind lediglich Institute, die aufgrund einer Waiver-Regelung explizit von den Meldeanforderungen befreit sind.

Aufbau und Inhalt des ITS

Das ITS ist in drei Teilen (Part I bis III) aufgebaut

  • Part I enthält den den regulatorischen Text, welcher Bestandteil des aufsichtsrechtliche "Reporting framework" wird. Dieses besteht bisher aus COREP, FINREP, Large Exposure sowie Liquiditäts- und Leverage Ratio-Reporting.
  • Part II umfasst die neuen Meldebögen sowie Erläuterungen zu diesen.
  • Part III definiert das Data Point Modell und die relevanten Vaildierungsregeln.

Die Meldeanforderungen wiederum untergliedern sich in fünf Bestandteile (Teil A-E), wie die folgende Tabelle darstellt.

ASSET ENCUMBRANCE TEMPLATES

Vordruck-
Nummer

Vordruck-
Code

Name des Vordrucks / Vordrucksgruppe

Kurz-
name

 

 

Teil A - ENCUMBRANCE OVERVIEW

 

32,1

F 32.01

ASSETS OF THE REPORTING INSTITUTION

AE-ASS

32,2

F 32.02

COLLATERAL RECEIVED

AE-COL

32,3

F 32.03

OWN COVERED BONDS AND ABSs ISSUED AND NOT YET PLEDGED

AE-NPL

32,4

F 32.04

SOURCES OF ENCUMBRANCE

AE-SOU

 

 

Teil B - MATURITY DATA

 

33

F 33.00

MATURITY DATA

AE-MAT

 

 

Teil C - CONTINGENT ENCUMBRANCE

 

34

F 34.00

CONTINGENT ENCUMBRANCE

AE-CONT

 

 

Teil D - COVERED BONDS

 

35

F 35.00

COVERED BONDS ISSUANCE

AE-CB

 

 

Teil E - ADVANCED DATA

 

36,1

F 36.01

ADVANCED DATA. PART I

AE-ADV1

36,2

F 36.02

ADVANCED DATA. PART II

AE-ADV2


Teile A & B der Meldevordrucke betreffen alle Kreditinstitute. Sie beinhalten vor allem Übersichtsinformationen zu Buch- und Zeitwert der belegten und unbelegten Vermögensgegenstände sowie zu Laufzeitbändern und den Arten von Geschäften, die zur Belegung führen.

Die Teile C & E sind nur von Kreditinstituten zu melden, deren Bilanzsumme mindestens 30 Mrd. € beträgt oder deren Asset Encumbrance Ratio 15 % übersteigt. Dieses ergibt sich entsprechend folgender Formel:

Asset Encumbrance Ratio =   ∑ belegte Aktiva + ∑ eingeschränkt verfügbare Sicherheiten 
∑ Aktiva + ∑ erhaltene Sicherheiten 


Teil D basiert auf den nach Artikel 52 Absatz 4 OGAV-Richtlinie nationalen Rechtsrahmen, die durch das jeweilige Mitgliedsland für die Definition und Ausgestaltung von gedeckten Schuldverschreibungen relevant sind. Inhaltlich werden in diesem Teil Themen wie Angaben zur Entwicklung der Deckungssituation "bei Untätigkeit des Emittenten" auf nominaler Basis sowie Angaben zur barwertigen, also risikolos diskontierten, und zur "marktwertigen" Deckung zum Meldestichtag behandelt.

Erstmeldung bereits im Juni Dezember 20141 

Die verschiedenen Teile gelten jeweils unterschiedlichem Meldezyklen. So sind die Angaben für die Teile A, B & D quartalsweise, Teil E halbjährlich und Teil C jährlich zu berichten.

Geplant ist von Seiten der EBA ist die ersten Meldungen zum Stichtag 30.06.2014 31.12.20141 geplant. 

iBS Experten evaluieren technische Lösungsmöglichkeiten 

Die Meldewesenexperten der iBS analysieren aktuell die Anforderungen des ITS hinsichtlich der Möglichkeit Finanzinstituten im SAP ERP- und Bank Analyzer-Umfeld eine technische Lösung zur Versorgung der Meldetools auf Ergebnis- oder Bestandsbasis anzubieten. Ein Austausch mit den Kunden der iBS Produkte für die Meldewesen-Vorverarbeitung  ist für fand Mitte 2014 geplant statt und die entsprechende Umsetzung in den Meldewesen-Produkten iBS-SRT und RRA by iBS vorgestellt.²

Autor: Henrik Neunhoeffer, Meldewesen-Spezialist, iBS AG

1Update 17.04.2014: Der Termin wurde von der EBA um 6 Monate verschoben.

²Update 15. August 2014: Die Erstellung der Meldung Asset Encumbrance wird durch die iBS Produkte unterstützt werden.

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