Die zwischen Deutschland und den USA im Rahmen eines zwischenstaatlichen Abkommens im Mai 2013 verabredete nationale Umsetzung des FATCA-Regimes ist abgeschlossen. Das entsprechende Umsetzungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 29 vom 15. Oktober 2013 offiziell verkündet. Damit sind Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die US-amerikanischen Regeln zur Identifikation und Meldung von potentiell steuerpflichtigen Kunden und Konten umzusetzen.
Der 34-seitige, in Deutsch und Englisch verfasste Text des Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen kann auf der Webseite des Bundesanzeiger Verlages als PDF heruntergeladen werden
Damit das Gesetz formal in Kraft tritt, muss die Bundesrepublik Deutschland den Vertragspartner USA noch offiziell über den Abschluss des innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahrens benachrichtigen. Dieser Schriftwechsel wird ebenfalls im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Weitere Details zur Umsetzung von FATCA wird das Bundesministerium für Finanzen durch Erlass einer entsprechenden FATCA-Rechtsverordnung regeln. Hierbei sind jedoch keine großen Überraschungen zu erwarten. Mit der Implementierung auf diese zu warten ist somit nicht sinnvoll. Im Gegenteil. Denn mit Blick auf die notwendigen Aktivitäten zur Erlangung der FATCA-Compliance und dem schon sehr nahem FATCA Erstanwendungstermin Juli 2014 gilt es, keine Zeit zu verlieren.
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