FATCA startet am 01.07.2014. Das hat das US-amerikanische Finanzministerium United States Department of the Treasury und die Bundessteuerbehörde Internal Revenue Service in einer gemeinsamen Pressemitteilung am 12. Juli 2013 bekanntgegeben. Als Grund für die sechsmonatige Verlängerung gibt die US-Behörde das „überwältigende Interesse“ aus dem Ausland an. Eine genaue Aufstellung über die sich ändernden Fristen gibt die Notice 2013-43 (Revised Timeline and Other Guidance Regarding the Implementation of FATCA).
Einer der wesentlichen Gründe für die jetzt erfolgte Zeitanpassung dürften die sich hinziehenden bilateralen Verhandlungen zu FATCA sein. Im August 2012 verständigten sich die USA und die fünf großen europäischen Volkswirtschaften Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien auf ein Musterabkommen zur bilateralen Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Seitdem haben weltweit über 80 Staaten ihre Bereitschaft erklärt, FATCA auf Basis einer zwischenstaatlichen Vereinbarung umzusetzen, diese benötigen aber ihre Zeit.
Bisher wurden FATCA-Verträge bisher gerade mal mit 9 Ländern abgeschlossen, darunter Großbritannien, Deutschland und die Schweiz. Diese benötigen wiederum Zeit, die FATCA-Anforderungen in nationales Recht zu umzusetzen. So gingen im Fall von Deutschland von der Einigung auf ein Model Agreement bis zur Paraphierung der bilateralen FATCA-Vereinbarung sechs Monate, und bis zur Unterzeichnung am 31.05.2013 noch einmal drei Monate ins Land. Die jetzt vom Bundeszentralamt für Steuern zu erlassenden Umsetzungsrichtlinien werden für Anfang September erwartet. In Summe ergibt dies ein ganzes Jahr.
Durch die Terminanpassung geben sich die USA mehr Zeit, die zahlreichen laufenden bilateralen Vertragsverhandlungen zu Ende zu führen - und den Vertragsstaaten ein (knappes) Zeitfenster für den Erlass rechtlich verbindlicher Umsetzungsvorschriften. Die Verschiebung erlaubt den betroffenen Instituten Ihre FATCA-Projekte nun entkoppelt von jahresendgeschäftbedingten Projekten und SEPA durchzuführen und dabei noch einmal die Zukunftsfähigkeit ihres Umsetzungskonzeptes hinsichtlich des sich abzeichnenden automatischen Informationsaustausch mit weiteren Staaten zu überprüfen.