Im Februar 2013 verkündete das Bundesfinanzministerium, dass das zwischenstaatliche Abkommen zu FATCA mit den USA beidseitig paraphiert wurde. Seitdem warten Institute und Lösungsanbieter auf die Unterschrift und Veröffentlichung der genauen Inhalte, insbesondere des Annex II. Jetzt wurden die gesetzlichen Grundlagen für FATCA auf den Weg gebracht.
Am 16. Mai hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des AIFM Steuer-Anpassungsgesetzes entsprechende Ergänzung der Abgabenordnung (§117c sowie § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO) für den automatisierten zwischenstaatlichen Datenaustausch beschlossen. Der ausführliche Text findet sich in der Drucksache 17/13562 (Entwurfsfassung) des Deutschen Bundestages zum "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)".
Die wesentlichen Inhalte zu FATCA in der Zusammenfassung
Rechtliche Umsetzung
- Die aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen erwachsenden Pflichten bezüglich Datenerhebung, Auswertung und Übermittlung werden durch Rechtsverordnungen geregelt.
- Voraussetzung für den Erlass von Rechtsverordnungen ist, dass die entsprechende völkerrechtliche Vereinbarung per Zustimmungsgesetz in inländisches Recht umgesetzt wurde.
- Die Regelungen der Rechtsverordnung ergeben sich aus der jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarung. Darüber hinaus gehende Befugnisse oder Bestimmungen sind nicht zulässig.
- Eine Anhörung betroffener Kontoinhaber ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Zuständigkeiten
- Für den Erlass entsprechender Rechtsverordnungen ist das Bundesfinanzministerium zuständig. Die Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
- Die Überwachung der Prüfungs-, Erhebungs- und Mitteilungspflichten wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als zuständige Finanzbehörde angesiedelt.
Die Basis ist gelegt – und FATCA ist nur der Anfang
Das vom Bundestag beschlossene AIFM Steuer-Anpassungsgesetz schafft grundsätzliche „Begleitregelungen zur Erfüllung von Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch". Damit macht er den Weg frei für das „geplante FATCA-Abkommen mit USA und zukünftige ähnliche Abkommen mit anderen Staaten".