Wie das Luxemburger Finanzministerium am 21. Mai 2013 mitteilte, wird das Großherzogtum FATCA über ein bilaterales Abkommen mit den USA (Intergovernmental Agreement, kurz IGA) umsetzen.
Mit der Zustimmung zu FATCA unternimmt Luxembourg einen weiteren Schritt weg von der bisher verfolgten Abgeltungssteuerlösung hin zum automatisierten Informationsaustausch. Im April 2013 gab Luxembourg bekannt, sein Bankgeheimnis lockern zu wollen und ab 2015 einen automatischen Informationsaustausch steuerrelevanter Kontodaten mit den EU-Ländern zu implementieren.
Ende 2013 hatte Luxembourg seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, mit den USA über einen automatischen Informationsaustausch auf Basis von FATCA zu verhandeln. Bis zuletzt war offen, ob Luxembourg FATCA gemäß IGA Model I oder Model II umsetzen wird.
Entscheidung für IGA Model I
Der wesentliche Unterschied zwischen Model I und Model II liegt darin, wie die Informationen von den Instituten an das IRS übermittelt werden.
Beim IGA Model I werden die Daten von den Instituten an eine zentrale staatliche Stelle im FATCA Partnerland übermittel und von dort aus an die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) weitergeleitet. Mit Blick auf den Stand der weltweiten Verhandlungen zu den FATCA IGAs stellt das Model I Variante A die am häufigsten gewählte Variante dar. In der Variante Model II, die u.a. von der Schweiz gewählt wurde, erfolgt die Datenlieferung hingegen von den Einzelinstituten direkt an die IRS.
Ferner sieht Model I A (Reciprocal-Version) einen wechselseitigen Informationsaustausch vor. Dies bedeutet, dass die Steuerbehörden des FATCA-Partnerlandes im Gegenzug steuerrelevante Daten über Konten ihrer Bürger bei US Instituten von den USA erhalten.
Forderung nach Gleichbehandlung europäischer Finanzplätze
Um mit den Zugeständnissen, insbesondere in Hinblick auf die Teilnahme am EU-weiten automatischen Bankdaten-Austausch über Steuerausländer, keine Wettbewerbsnachteile gegenüber konkurrierenden Finanzplätzen in Europa zu erleiden, hat Luxembourg der EU-Kommission gemäß Verlautbarung ein Verhandlungsmandat erteilt, um ähnliche Regelungen zum automatischen Informationsaustausch in den Ländern Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino voranzutreiben.