Die Europäische Union hatte sich das Ziel gesetzt, Basel III unter dem Namen CRD IV zum 1. Januar 2013 in der EU einzuführen. Gleichzeitig wollte man eine europäische Harmonisierung der Bankaufsichts-Regeln durchsetzen, damit  nationale Ausnahmen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen können. Der Termin wurde nicht gehalten. Das Warum sowie die Frage, wie weit die Basel III-Umsetzung außerhalb der EU gediehen ist, beleuchtet Henrik Neunhoeffer.

EU verfehlt Zeitziel

Das das Ziel der Umsetzung zum 1.1.2013 nicht erreicht wurde, liegt insbesondere daran, dass die Europäische Kommission und das Europäische Parlament sich in verschiedenen Detailfragen nicht einigen konnten. Streitpunkte sind vor allem die Deckelung der variablen Gehaltsanteile (Boni-Zahlungen) auf das doppelte des Fixgehalts (1 zu 2-Formel). Hiergegen sträuben sich vor allem London, Stockholm und Prag. Des Weiteren gibt es zwischen den verhandelnden Parteien noch zahlreiche Differenzen in Details bezüglich Liquiditätskennzahlen, nationaler Flexibilität bei der Einführungen zusätzlicher Kapitalpuffer, die Kompetenzen der EU-Bankenaufsicht EBA sowie das Datum des Inkrafttretens.

Die Beteiligten haben sich aktuell das Ziel gesetzt, das Regelwerk fertigzustellen. Nach Einschätzung der Bundesbank könne dieses „schon im Sommer“, spätestens aber zum 1. Januar 2014 so weit sein.

Vor dem Hintergrund der Fristüberschreitung durch die EU stellt sich die Frage „Hinkt Europa hinter den anderen Ländern her?“

Wo steht Basel III weltweit?

Einen Überblick über die Fortschritte in den Mitgliedsstaaten des Baseler Ausschusses gibt der regelmäßig von Bank für internationalen Zahlungsausgleich veröffentlichte Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung von Basel III (PDF). Die Stati in Nichtmitgliedsstaaten wurden vom Institut für Finanzstabilität (Financial Stability Institute, FSI) Mitte 2012 per Umfrage erhoben und im FSI Survey - Basel II, 2.5 and III Implementation (PDF) publiziert.

Die Ergebnisse der FSI Umfrage zeigen, dass in den Nichtmitgliedsländern in weiten Teilen ein sehr großer Nachhol- und Umsetzungsbedarf besteht. Demgegenüber muss der Stand bei den Mitgliedsstaaten des Baseler Ausschusses sehr differenziert gesehen werden.

Der Baseler Ausschuss überwacht die Umsetzung der Basel III-Regeln seit Oktober 2011 in einem umfassenden Ansatz über drei Kategorien:

1. Werden die Basel III Regeln zeitnah umgesetzt?
Zu dieser Fragestellung hat der BIS inzwischen schon mehrere Berichte veröffentlicht, zuletzt im Oktober 2012 (BCBS232). Für Frühjahr 2013 wird ein weiterer erwartet.

2. Stimmt die nationale Umsetzung mit dem ursprünglichen Regelwerk überein?
In Fragen der Umsetzungskonsistenz hat der BIS bisher Bewertungen für Japan, die Europäische Union und die USA veröffentlicht. Für weitere Länder wie die Schweiz, China, Kanada oder Brasilien entsprechende Analysen für 2013 angekündigt.

3. Führen die Umsetzungen zu einheitlichen Ergebnissen bei den risikogewichteten Aktiva?
Für die diese Fragestellung ist eine Bewertung aktuell in Vorbereitung.

Vor dem Hintergrund, dass die Europäische Union den eigenen ambitionierten Zeitplan zur Umsetzung von Basel III zum 1. Januar 2013 nicht eingehalten hat, ist es interessant sich die Umsetzungsfortschritte der anderen wichtigen Finanzmärkte zu vergegenwärtigen. Dieses gilt insbesondere, da die europäische Finanzwirtschaft stets vor extremen Wettbewerbsnachteilen warnte, wenn die EU das Basel III-Regelwerk strikter und früher einführe.



Fazit: Kein Grund langsamer zu gehen

Der Blick über den Tellerrand zeigt, dass die Europäische Union mit ihren Schwierigkeiten bezüglich der termingerechten Verabschiedung von Basel III Umsetzungsrichtlinien nicht allein da steht. Vielmehr hinkt die Mehrzahl der Länder dem von den Staats- und Regierungschefs der G20 im November 2010 verabschiedeten Umsetzungsplan für die neuen Eigenkapitalvorschriften von Banken (Basel III) hinterher.

Ursächlich hierfür ist neben den notwendigen Detailabstimmungen insbesondere auch die Problematik, dass der Baseler Ausschuss seine Basel III-Konzepte mit Blick auf „international tätige Kreditinstitute auf Aktienbasis“ verfasst hat, die einzelnen Länder aber gleichzeitig auch die übrigen Kreditinstitute regulieren wollen. Zusätzlich bremst die Lobbyarbeit verschiedener Interessengruppen eine schnelle Einführung aus und droht ferner Teile zu verwässern.

Dennoch: Europa sollte sich nicht beruhigt zurücklehnen, sondern schnell eine Einigung herbeiführen. Das sehen auch die verantwortlichen Verhandlungsführer des EU-Parlamentes so und drängen auf eine einvernehmliche Lösung bis zum 27. Februar 2013. Anderen Falls würden sie das Parlament über den aktuellen Verhandlungsstand abstimmen lassen.

Dass es in der Sache zügig weiter geht, wäre zu wünschen. Denn Basel III kann zum einem zu mehr Vertrauen bei den Marktteilnehmern verhelfen und damit für die EU sogar zu einem Wettbewerbsvorteil werden. Zum anderen haben die Kreditinstitute schon erhebliche Summen in die Umsetzung von Basel III investiert und eine weitere Verzögerung der Einführung würde die Kosten nur weiter erhöhen.

Autor: Henrik Neunhoeffer, Meldewesen-Spezialist, iBS AG

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