Auch wenn von Seiten des europäischen Parlamentes das Thema Capital Requirements Directive zumindest nach außen hin ruht und alle auf die mögliche Verabschiedung des CRD V-Reformpaketes am 22. Oktober 2012 warten, ist aktuell viel Bewegung in der Detaillierung der CRD IV.
So hat die European Banking Authority (EBA) am 29. August eine überarbeitete Version des CP50 veröffentlicht. In diesem sind zum einen bisher offene Punkte definiert, zum anderen wurden auch Änderungen in Details vorgenommen. Zu nennen sind hier insbesondere die folgenden Punkte:
- Im Kreditstandardansatz (KSA) sind von der EBA jetzt neben dem Summenbogen statt vier jetzt16 Detailbögen definiert worden
- die Risiken aus vorgenommenen Wertberichtigungen (credit value adjustments, CVA) sind jetzt ebenfalls in eigenen Bögen zu melden
- der Länderausweis (geographic breakdown) wurde deutlich erweitert. So muss nun jedes Land, in denen ein entsprechendes Engagement vorliegt, extra gemeldet werden. Zusätzlich wird der Länderausweis auf Ebene der IRB- und KSA-Forderungsklassen erwartet
EBA-Workshop liefert Details zur technischen Umsetzung
Die Veröffentlichung diente der EBA als Grundlage für den Workshop „Technical Standards on supervisory reporting requirements“, welcher am 12. September in London stattfand. Dieser vorwiegend technisch geprägte Workshop brachte für die betroffenen Institute einige interessante Erkenntnisse.
So nahm die EBA Stellung zu bisher noch offenen Punkten wie Liquidity (Artikel 403 CRR), Leverage Ratio (Artikel 417 CRR) oder auch das Large Exposure Reporting (Artikel 383 CRR). Diese Punkte werden jetzt in einem eigenen Implementing Technical Standard (ITS) beschrieben, welche die bisherigen ITS ergänzen. Das ITS soll ca. 4-6 Wochen nach der Verabschiedung des CRD IV-Reformpakets durch das EU-Parlament fertig gestellt und anschließend der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden.
Desweiteren wurden von Seiten der EBA verschiedene Szenarien zur Umsetzung der Meldeanforderungen der CRD IV Regeln vorgestellt. Szenario 1 geht davon aus, dass das CRD IV-Reformpaket wie geplant zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. In diesem Fall werden die Banken die neuen Kapitalbögen (CA1-CA5) zum 31.02.2013 an die Aufsicht melden müssen, während die weiteren Meldeanforderungen sich auf den 30.06.2013 (IRB und KSA sowie Markt- und operationelles Risiko) bzw. auf den 31.12.2013 für die weiteren Details verschieben. Ob die bisherigen Meldebögen (CRD III z.B. KSAE1-KSAE14) weiterhin von den betroffenen Instituten zu melden sind, liegt in der Hoheit der jeweiligen nationalen Aufsicht. Die beiden anderen vorgestellten Szenarien gehen von einer Verschiebung der CRD IV-Einführung auf den 30.06.2013 bzw. den 31.12.2013 aus.
Zusätzlich teilte die EBA im Verlauf des Workshops mit, dass aktuell die Meldebögen für die LCR und den Leverage Ratio noch im Herbst 2012 finalisiert werden.
Fazit
Auch wenn der europäische Gesetzgeber die Bankenindustrie bezüglich des Termins des Inkrafttretens noch auf die Folter spannt, zeigt sich, dass die Meldeanforderungen jetzt im Großen und Ganzen bekannt sind. Für Institute und Softwarehersteller bedeutet dieses, dass eine schon hohe Umsetzungssicherheit besteht und mit der Implementierung begonnen werden kann und sollte. Denn auch wenn die EBA mit ihren veröffentlichten Szenarien den enormen Druck etwas abgeschwächt hat, bleiben die Umsetzungsfristen ambitioniert.
Von Seiten der iBS AG werden die neuen Anforderungen aktuell zusammen mit den Herstellern der Melde-Tools analysiert und entsprechende Schnittstellen abgestimmt. Hierdurch können iBS Kunden die notwendigen Analysen und Anpassungen – auf Wunsch unterstützt von iBS Experten - zeitnah vornehmen.