Nachdem der Baseler Ausschuss im November 2011 seine Empfehlungen für die Definition und Mindestkapitalausstattung von für das globale Bankensystem relevanten Institute verabschiedete , hat er im August ein entsprechendes Konzeptpapier für national systemrelevante Banken vorgestellt.
Der Vorschlag des Baseler Ausschusses zu den so genannten „Domestic Systemically Important Banks“ (D-SIBs) unterscheidet sich vom Konzept für die „Global Systemically Important Banks“ (G-SIBs) insbesondere in den Punkten Definition und Kapitalanforderungen.
Während der Baseler Ausschuss für die Definition von G-SIBs eine eindeutige und feste Berechnungsmethodik festgelegt hat, sollen die D-SIBs auf Basis eines prinzipienbasierten Ansatzes durch die nationalen Aufsichtsbehörden bestimmt werden. Um deren Verlustabsorptionsfähigkeit zu stärken, sollen für diese D-SIBs zusätzlichen Kapitalanforderungen durch die Aufsichtsbehörden definiert werden. Der Kapitalzuschlag soll sich am Grad der Systemrelevanz orientieren, die konkrete Höhe steht dabei im Ermessen der nationalen Aufseher.
Die im Konzept gewährten Gestaltungsspielräume ermöglichen den Aufsichtsbehörden im beschränkten Maße auf lokale Besonderheiten Rücksicht zu nehmen. Dieses kann jedoch auch zur Folge haben, dass nationale Aufsichtsbehörden – bewusst oder unbewusst - unterschiedliche Maßstäbe ansetzen und so in Folge Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Deutsche Bankenverbände reagieren
Von Seiten der deutschen Banken werden die Vorschläge des Baseler Ausschusses unterschiedlich bewertet. Während der Bundesverband deutscher Banken (BdB, Bankenverband) grundsätzlich die Differenzierung zwischen systemrelevanten und nicht systemrelevanten Instituten grundsätzlich ablehnt, stellt der Verband öffentlicher Banken (VÖB) konkrete Anforderungen an die Umsetzung.
So fordert der VÖB, dass die Bemessungsgrundlage des Kapitalzuschlags für D-SIBs den für G-SIBs niedrigste Wert von einem Prozent der risikogewichteten Aktiva nicht übersteigen dürfe. Des Weiteren solle für die Berechnung des Kapitalzuschlags nicht nur hartes Kernkapital, sondern auch das zusätzliche Kernkapital und bedingtes Kapital herangezogen werden können. Grundsätzlich solle nach Auffassung des VÖB eine möglichst hohe Konsistenz im Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen den Rahmenwerken für global und national systemrelevante Banken erreicht werden.
Warnung vor Doppelbelastung durch systemische Risikopuffer
Die zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen sollen schrittweise ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten. Mit der geplanten Einführung eines systemischen Risikopuffers werden auf EU-Ebene allerdings bereits im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zur CRD IV die Grundlagen zur strengeren Regulierung von systemrelevanten Banken geschaffen. Dadurch könnten die jeweiligen Mitgliedstaaten den relevanten Banken bereits ab 2013 höhere Eigenkapitalanforderungen auferlegen.
Vor diesem Hintergrund warnt der VÖB davor, systemrelevante Banken neben einem möglichen EU-Risikopuffer nicht zusätzlich den Baseler Kapitalanforderungen zu unterwerfen. Diese Doppelbelastung würde sonst im Wettbewerb mit Banken aus nicht EU-Staaten zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen.