Vor dem Hintergrund der US-amerikanischen Bestrebungen, FATCA international durchzusetzen, haben sich die USA und die fünf großen europäischen Volkswirtschaften Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien auf ein Musterabkommen zur bilateralen Bekämpfung von Steuerhinterziehung verständigt. Lesen Sie hier, was dieses für Finanzinstitute in diesen sogenannten FATCA-Partnerländern bedeutet.
Die Zusammenarbeit hatten die Staaten im Februar 2012 angekündigt. Darüber hinaus wird eine Zusammenarbeit mit weiteren Staaten, darunter Kanada, Australien und Japan, sowie der OECD und der EU angestrebt, um international einheitliche Melde- und Sorgfaltspflichten (due diligence) zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu erreichen.
Die Inhalte des am 26.07.2012 veröffentlichten Musterabkommens bestätigen im Wesentlichen die bereits im Februar antizipierten Auswirkungen für Foreign Financial Institutions (FFIs) in FATCA Partnerländern:
- Die FATCA-Anforderungen hinsichtlich Identifikation und Meldung von Konten US-Steuerpflichtiger werden durch die FATCA Partnerländer in nationales Recht umgesetzt.
- Der direkte Vertragsabschluss zwischen FFI und IRS entfällt.
- Der Einbehalt tritt innerhalb der FATCA-Partnerländer in den Hintergrund.
- Die Meldung der Daten erfolgt, im Gegensatz zu dem in den Proposed Regulations festgelegten Verfahren nicht direkt an das IRS, sondern an eine noch zu definierende Einrichtung des Sitzlandes.
- Das Musterabkommen sieht einen automatischen Datenaustausch beruhend auf Gegenseitigkeit vor. Damit entsteht für U.S.-Banken die Notwendigkeit, Daten von in FATCA-Partnerländern Steuerpflichtiger zu erheben.
Auswirkungen im Detail
Zusammenfassung und Ausblick
Mit der Veröffentlichung des Musterabkommens wird endgültig klar, dass FATCA Realität wird. Account-Kategorisierung und Reporting sind Herausforderungen, denen sich alle FFIs stellen müssen, während der Einbehalt nur eingeschränkt zum Tragen kommt. Die Pflicht zur maschinellen Identifizierung und der Ausblick auf weitere internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung – und damit einhergehende Verpflichtungen zur Identifizierung weiterer Kundengruppen – unterstreichen die hohe Bedeutung, die Softwarelösungen im Rahmen der Umsetzung zukommt.
Die geringfügigen Fristenverschiebungen bringen für Finanzinstitute keine Atempause. Denn für die Einführung entsprechender Systeme und interne Schulungen sollten Finanzinstitute nach einhelliger Meinung von Kreditwirtschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 18-24 Monate ab Vorliegen der finalen Regularien einplanen. Bis zum 01.01.2014 verbleiben 17 – und finale Regularien sind noch nicht in Sicht.
Mit der Standardsoftware iBS Foreign Account Identification & Reporting (iBS-FAIR) bietet die iBS eine Lösung, die mit unabhängigen Modulen für Kategorisierung, Reporting und Einbehalt eine bedarfsgerechte Umsetzungen innerhalb des engen Umsetzungszeitraums ermöglicht. Durch die Verwendung eines flexiblen Frameworks sind Anpassung an geänderte oder neue Anforderungen, z.B. Identifizierung weiterer Kundengruppen, schnell und mit wenig Aufwand möglich. So bietet iBS-FAIR Finanzinstituten maximale Flexibilität, Zukunfts- und Investitionssicherheit.