Ist der ehrgeizige Zeitplan für die Einführung der CRD IV zum 1. Januar 2013 vorerst gescheitert? Streit um Details der Umsetzung innerhalb der Europäischen Union verhindert die Verabschiedung der CRD IV-Richtlinie vor der parlamentarischen Sommerpause. Deutsche und europäische Banken werden innerlich erleichtert sein.
Am 15. Mai 2012 verkündeten die europäischen Finanzminister, dass sie sich auf ein ausgefeiltes Kompromisspaket zu dem CRD IV-Regelwerk geeinigt hätten. Die noch vorhandenen Dissonanzen zu den Forderungen des europäischen Parlamentes seien nur Kleinigkeiten und eine Gesamteinigung bis zur parlamentarischen Sommerpause im Prinzip nur noch Formsache, führte der EU Parlamentsvorsitzende Martin Schulz aus. Doch nun der Paukenschlag: die Abstimmung über das CRD IV-Regelwerk wurde vorerst auf Ende Oktober verschoben. Eine fristgerechte Einführung zum 1. Januar 2013 wird damit nahezu unmöglich. Laut Othmar Karas, Vizepräsident des EU-Parlaments, wird in den entsprechenden Gremien inzwischen offen über eine Verschiebung der neuen Eigenkapitalregeln für Banken um sechs bis zwölf Monate nachgedacht.
Was ist der Grund für die Verzögerungen in letzter Minute?
Hauptstreitpunkt scheint die Forderung des EU-Parlaments zu sein, die Managementvergütungen bei den Banken in der Direktive deutlich stärker zu deckeln, als bisher vorgesehen. So soll beispielsweise in dem CRD IV-Regelwerk festgelegt werden, dass Bonuszahlungen nicht höher ausfallen dürfen, als das Jahresfixgehalt. Ferner sollen Bonuszahlungen an mittel- oder langfristige Ziele geknüpft werden, um kurzfristig bonussteigerndes, langfristig jedoch wirtschaftsschädigendes Handeln zu unterbinden. Des Weiteren stehen auf der Forderungsliste des EU-Parlaments eine Verschärfung der Liquiditäts-Anforderungen an Banken, eine deutliche Absenkung der Risikogewichte für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) als Motor der Europäischen Wirtschaft sowie die Festschreibung einer Frauenquote in der Direktive. Diese Forderungen stoßen bei der EU-Kommission auf heftigen Widerstand.
Den Banken kommt der Streit in den europäischen Institutionen sicherlich entgegen. Denn obwohl die Banken bereits mit Hochdruck an der Umsetzung der neuen Anforderungen arbeiten, ist die fristgerechte Umsetzung zum 1. Januar 2013 lt. Bankenverband aufgrund noch immer ausstehender abschließender Regelungen nicht realisierbar.
Abzuwarten bleibt, ob Streit und Verschiebung dazu führen werden, bisher eingegangene Kompromisse wieder aufzukündigen. So könnten Punkte wie z.B. die neutrale Definition des Kernkapitals, welche auf Druck der deutschen Politik formuliert wurde, um den Besonderheiten der Sparkassen und Volksbanken Rechnung zu tragen, wieder in Frage gestellt werden.
Interessant wird in diesem Zusammenhang auch das Verhalten der USA werden. Diese hatte angekündigt Basel III nur für ihre großen, international tätigen Banken umzusetzen und ist hierbei nach Angaben der BIS gegenüber der Europäischen Union deutlich im zeitlichen Verzug. Die Verzögerungen in Europa werden die Basel III Umsetzung in den USA und weltweit sicher nicht beschleunigen.
Die nächsten Wochen und Monate bleiben also spannend und für die Banken wird sich die Unsicherheit eher erhöhen, falls es nicht endlich zu klaren und verlässlichen Ergebnissen in der EU kommen wird.