In Europa ist der Umsetzungsprozess der Basel III-Rahmenvereinbarungen in vollem Gange. Die EU plant das CRD IV-Paket bis zur parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden. Die European Banking Authority (EBA) wird im Laufe des Jahres weitere technische Standards veröffentlichen, die von den Finanzinstituten einzuhalten bzw. anzuwenden sind. Derweil mehren sich die kritischen Stimmen bezüglich Inhalt und Zeitplan.

Nach derzeitiger Planung sind die CRD IV-Anforderungen bezüglich FINREP-, COREP- und zusätzlicher Meldepflichten ab dem 1. Januar 2013 verbindlich anzuwenden. Diesen Termin hatte die EU der Gruppe der 20 führenden Industrieländer zugesagt. Der erste Melde-Stichtag soll der 31. März 2013 sein, die erste Meldung ist zum 13. Mai 2013 bei der Aufsicht einzureichen.

Dieser Zeitplan steht jedoch unter Vorbehalt. Teile des CRD IV-Reformpaketes werden noch kontrovers diskutiert. Erst im Juni 2012 sollen die finalen Regelungen feststehen. Insoweit können sich noch Änderungen für die Meldeanforderungen ergeben. Eine termingerechte Umsetzung wird durch die vielen Unbekannten und Unwägbarkeiten schwierig.

Deutsche Kreditwirtschaft übt massive Kritik am Zeitplan

Wie kritisch der aktuelle Zeitplan seitens der Finanzbranche gesehen wird, zeigte sich am Gründonnerstag im Bundesfinanzministerium. Unter Verweis auf die viel zu kurze Vorbereitungszeit boykottierten die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft eine Anhörung zur Umsetzung der CRD IV.

Wenige Tage zuvor hatte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) in einer ausführlichen Stellungnahme zum „Konsultationspapier CP 50 zum Draft Implementing Technical Standards on Supervisory Reporting Requirements for Institutions“ die Zeitplanung in Frage gestellt. Dabei bekräftigte der BdB grundsätzlich seine Unterstützung für eine EU-weite Harmonisierung. Mit dem CP50 habe die EBA jedoch ein Konzept der maximalen Datenanforderungen erarbeitet. Da in Deutschland bisher nicht nach den COREP- und FINREP-Reporting gemeldet, sondern durch die deutsche Aufsicht eine deutlich reduzierte, auf die relevanten Risikokennzahlen beschränkte Form des Reporting gefordert wurde, sei der Umsetzungsaufwand für deutsche Institute extrem hoch. Die von der EBA angestrebte Umsetzung zum ersten Quartal 2013 sei in Deutschland daher schlichtweg nicht realisierbar. Sollten die Meldepflichten dem CP50 und CP51 entsprechen, wäre realistischerweise ein Umsetzungszeitraum von 20 Monaten notwendig.

Zusätzlich zum Zeitproblem kommt - nicht nur von Finanzinstituten, sondern auch aus Mittelstand und Kommunen - inhaltliche Kritik:

Fazit

Die in diesem Beitrag aufgeführten Kritiken am europäischen Basel III-Regelwerk (CRD IV-Reformpaket) sind vielfältig und mit Sicherheit nur ein Auszug. In Frage gestellt werden dabei stets einzelne Punkte der Umsetzung, nicht jedoch die Sinnhaftigkeit des Gesamtpakets. Diese wird von allen Beteiligten gesehen. So stellte der amtierende Präsident des BdB im April 2012 fest, dass die Banken „gelernt haben, dass es global abgestimmte Regeln, es höhere Eigenkapitalpuffer, es ein deutlich verbessertes Risiko- und Liquiditätsmanagement und international durchsetzbare Abwicklungs- bzw. Restrukturierungsregeln für Finanzinstitute geben muss.“

Es zeigt sich jedoch, dass es für die KOM und die EBA schwer werden wird, die gesteckten Ziele in Bezug auf den vorgesehenen Zeitplan einzuhalten. Dieses gilt insbesondere, wenn man bedenkt, dass bei der KOM mehrere hundert Änderungsanforderungen zum CRD IV-Paket eingegangen sind. Um das Ziel doch noch zu erreichen, wird es Anfang Mai zu einer Sondersitzung der EU-Finanzminister kommen. Einziger Tagesordnungspunkt: Sicherstellung der Umsetzung des CRD IV-Reformpaketes.

Aller Unsicherheiten zum Trotz sollten sich Finanzinstitute vorerst auf den Start zum 1. Januar 2013 einstellen und vorbereiten. Eine wesentliche Herausforderung dabei ist, die IT-Systeme rechtzeitig auf die erweiterten Anforderungen anzupassen. Hierdurch kann der manuelle Aufwand bei der ersten Meldungserstellung - wenn schon nicht vollständig vermieden - so doch zumindest reduziert werden.

Die iBS analysiert aktuell die anstehenden Anforderungen der Aufsicht und wird ihre Meldewesen-Produkte iBS-SRT und RR-Analyzer zeitnah nach Bekanntgabe der finalen Anforderungen durch den Gesetzgeber sowie der technischen Implikationen durch die Meldetool-Hersteller anpassen und an ihre Kunden frühstmöglich ausliefern.

Autor: Henrik Neunhoeffer, Meldewesen-Spezialist, iBS AG

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