Der von der EBA am 4. April 2012 zur Konsultation vorgelegte RTS-Entwurf (EBA/CP/2012/02) beschreibt die Anforderungen an die Instrumente für hartes Kernkapital (CET1) sowie die Instrumente mit geringerer Qualität (TIER 2 Instruments) und deckt alle Bereiche der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen ab.

Im Rahmen der Capital Requirement Regulation (CRR) hat die European Banking Authority (EBA) von der EU-KOM das Mandat, verbindliche Anforderungen für die Finanzinstitute zu definieren, erhalten (vergl. Art 95(2) & Art. 96(3) der CRR-E).

Mit dem RTS (Regulatory Technical Standard) bezieht sich die EBA insbesondere auf die Artikel 24(3), 25(2) Unterpunkt (b), 26(3), 27(6), 33(2), 38(2), 46(5), 49(2), 71(3), 73(3), 74(2), 78(2), 461(4) sowie 465(3) der CRR. Für die in den Artikeln 25(2) Punkt (a), 29(2), 31(2), 46(4), 84(4), 92(4), 424(2) der CRR beschriebenen Anforderungen zum Eigenkapital bzw. der Eigenmittel der Finanzinstitute wird die EBA in der zweiten Jahreshälfte 2012 separate Konsultationspapiere veröffentlichen.

Die Bestimmungen des RTS dienen zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit der Kapitalbestandteile und definieren die Anforderungen an die Verlustbeteiligung von hybriden Instrumenten.

Insbesondere regelt das RTS folgende Themengebiete:

  • Kernkapital (TIER1 Kapital):
    • Umgang mit absehbaren Abgaben und Dividendenzahlungen
    • Anforderungen/Merkmale an Kapitalinstrumente von Fondgesellschaften, genossenschaftlichen Gesellschaften oder ähnlichen Rechtsformen, sowie den Einschränkungen bei der Rücknahme von deren Kapitalinstrumenten
  • Zusätzliches TIER1-Kapital:
    • Insbesondere die Form und Art der Anreize zur Kündigung oder Wandlung sowie der Abwertung des Nennbetrages von zusätzlichem TIER1-Kapital
    • die Verwendung von Zweckgesellschaften (SPV)
  • Abzugsposten vom Kernkapital und den Eigenmitteln,
    insbesondere aufgrund
    • von Beteiligungen an Finanzinstituten, Versicherungen und Rückversicherern
    • von Verlusten aus dem laufenden Geschäftsjahr
    • aktiven latenten Steuern
    • Pensionsrückstellungen
    • vorhersehbaren zu zahlenden Steuern
  • Allgemeine Anforderungen zu
    • indirekten Beteiligungen, die sich aus Index-Zertifikaten ergeben sowie
    • aufsichtsrechtlichen Zustimmungsregeln zur Verringerung der Eigenmittelanforderungen
  • Übergangsvorschriften
    • für die Eigenmittel in Bezug auf Bestandsschutz

Konsultationsphase & Inkrafttreten

Die Konsultationsphase zu dem RTS läuft bis zum 4. Juli 2012. Stellungnahmen sind direkt bei der zuständigen Abteilung der EBA einzureichen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 14. Juni 2012 vorgesehen.

Die CRR befindet sich als Teil der CRD IV aktuell im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Sie tritt mit Verabschiedung der CRD IV im Rahmen der Single Rulebooks direkt in Kraft. Dies bedeutet, dass die Standards keine weiteren nationalen Umsetzungen erfordern, sondern direkt verbindlich von den Finanzinstituten einzuhalten sind.

Weiterer Schritt in Richtung Basel III

Die EBA veröffentlicht mit diesem Konsultationspapier den nächsten Baustein für eine europäische Basel III-Umsetzung. Diese erfolgt im Rahmen des CRD IV-Reformpaktes, welches deutlich mehr regulatorische Anforderungen beinhaltet (z.B. Leverage Ratio) als die beiden Rahmenvereinbarungen des Baseler Ausschusses zur Stärkung des Eigenkapitals und der Messung und Überwachung des Liquiditätsrisikos (siehe hierzu: Basel III/BIS).

Zusammengefasst regelt das CRD IV-Reformpaket folgende Sachverhalte:

  • umfassende und strengere Definition des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals mit besonderer Fokussierung auf das bilanzielle Eigenkapital
  • Neudefinition der Anforderung an das TIER1 und TIER2-Kapital
  • erstmalige international gültige Einführung globaler Liquiditätsstandards über zwei neue Liquiditätskennziffern (LCR; NSFR)
  • neue Anforderungen zur Unterlegung des Kontrahentenrisikos mit Eigenkapital
  • Einführung eines antizyklischen Kapitalpuffers, der die Stabilität der Teilnehmer an den Finanzmärkten in Phasen wirtschaftlichen Abschwungs stärken soll
  • Einführung einer Leverage Ratio

Implikationen für iBS Meldewesen-Kunden

Die Meldewesen-Spezialisten der iBS AG analysieren aktuell, inwieweit sich durch zusätzliche Prüf- und Analysefunktionen in den Meldewesenlösungen iBS-SRT und Regulatory Reporting by iBS für Kunden eine Verbesserung der Meldewesenprozesse realisieren lässt.

Autor: Henrik Neunhoeffer, Meldewesen-Spezialist, iBS AG

 

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